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Winterreifen in der EU

Die EU »harmonisiert« – schert alles über einen Kamm –, aber beim Wetter ist sie noch nicht so weit. So sind die Gesetze in den EU-Mitgliedstaaten je nach Breitengrad und klimatischen Bedingungen über anders.

In den nördlichen Ländern um die Ostsee herum wie Finnland, Estland, Lettland besteht Pflicht die M+S-Reifen (die s.g. Winterreifen) aufzuziehen zwischen dem 1. Dezember und Ende Februar.

In Litauen herrscht Winterreifenpflicht zwischen dem 1. November und dem 1. April.

Komischerweise sind Winterreifen in Schweden für ausländische Fahrzeuge nicht verpflichtend. Hier sollte aber der gesunde Menschenverstand einem sagen, dass es durchaus pfiffig ist Winterreifen aufzuziehen. Auch die Schweiz kennt keine Pflicht.

Dafür besteht in Slowenien Winterreifenpflicht. Und zwar zwischen dm 15. November und dem 15. März. Komisch, oder? Und dies obwohl Slowenien am Mittelmeer liegt. Durchaus ist in den höheren Lagen mit Schnee zu rechnen, damit muss man aber auch in Italien rechnen und dennoch besteht in Italien keinen Winterreifen-Pflicht.

Das kluge Schlusswort: Auch wenn in einigen Ländern keine M+S-Reifenpflicht besteht, verschuldet man auf einer rutschigen Straße in Winter einen Unfall, der auf die Sommerreifen zurückzuführen ist, ist man überall dran. Ergo: Winterreifen aufziehen, sicher ankommen.

Siehe auch: Verkehrsregeln in Frankreich

Veröffentlicht am 21.11.2010
Schlagworte: reisewarnung litauen europa

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